Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dienstleistungsvertrag

Stand 28.05.2024

1 Leistungen und Projektdurchführung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber hinsichtlich Implementierungen von Software zu beraten und zu unterstützen.
  2. Die vereinbarten Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung auszuführen und werden als Dienstleistung erbracht.
  3. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Wenn der Auftragnehmer Leistungen im Hause des Auftraggebers erfüllt, stellt der Auftraggeber einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten zur Verfügung.
  4. Der Auftragnehmer beruft verantwortliche Ansprechpartner und teilt dies dem Auftraggeber mit.
  5. Der Auftraggeber benennt seinerseits Ansprechpartner, die für den Auftragnehmer zur Verfügung stehen.
  6. Teilprojekte und sonstige Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags werden dem
  7. Auftragnehmer durch die Ansprechpartner des Auftraggebers in mündlicher (z.B. Telefon oder Videokonferenz) oder schriftlich (z.B. E-Mail) mitgeteilt und beauftragt.


2 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber wird die Arbeiten des Auftragnehmers – soweit dies zur Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erforderlich ist – unterstützen, insbesondere den für das jeweilige Projekt eingesetzten Ressourcen des Vertragspartners Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen verschaffen und ihnen die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen bzw. Auskünfte erteilen.
  2. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Art, Umfang, Inhalt und Zeitpunkte der von dem Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungen rechtzeitig mitteilen. Der Auftraggeber erbringt seine Mitwirkungen unentgeltlich.


3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Leistungen werden entweder auf Stundenbasis (SB) oder nach Personentagen (PT) berechnet. Ein Personentag besteht aus 8 Stunden.
  2. Die Parteien vereinbaren eine Vergütung auf Stundenbasis in Höhe des im Angebot hinterlegten Preis.
  3. Die erbrachten Leistungen seitens des Auftragnehmers werden monatlich zu Beginn des Folgemonats an den Auftraggeber gesendet und abgerechnet. Die erbrachte Leistung wird aufgrund der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abgerechnet.
  4. Die geleistete Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten zu je 0,25 Stunden abgerechnet.
  5. Eine Aufstellung der erbrachten Dienstleistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Kundenportal des Auftragnehmers zur Einsicht zur Verfügung. Das Kundenportal ist über die Website ( https://bytist.de ) erreichbar. Die Logindaten werden per E-Mail versandt.
  6. Das Zahlungsziel für sämtliche Rechnungen beträgt 14 Tage ab Zugang.
  7. Skonto wird nicht gewährt.
  8. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Darüber hinausgehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
  9. Erforderliche Reisen im Projektkontext werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Kosten solcher Reisen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterverrechnet. Reisezeiten werden nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Reisen im Münchner Stadtgebiet sind in den Tagessätzen eingeschlossen.


4 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


5 Haftung

  1. Soweit der Vertrag nichts anderes besagt, haften die Vertragspartner einander auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach folgenden Regeln:
    1. Bei Vorsatz wird in voller Höhe gehaftet.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit wird in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht vermieden werden sollte, gehaftet. Die Haftung setzt voraus, dass der Anspruchsteller Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf belegen (z. B. den groben Verstoß gegen Regeln der Projektführung), sonst wird mittlere Fahrlässigkeit angenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.
    3. Eine Haftung unterhalb grober Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
  2. Die Haftung für die Verletzung von Datenschutzbestimmungen, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, aus der Verletzung von Garantien oder Schutzrechten Dritter sowie die vertraglich nicht begrenzbare Haftung für sonstige Schadensfälle, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, ist in jedem Fall unbeschränkt.


6 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die aus der Beratung und Entwicklung entstehen, das ausschließliche und unwiderrufliche, inhaltliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte Recht, die erbrachten Leistungen zu nutzen.
  2. Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse nach eigenem Ermessen selbst oder durch Dritte bearbeiten und die Bearbeitung wie die ursprünglichen Arbeitsergebnisse verwerten.


7 Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer ist befugt Subunternehmer in das Projekt miteinzubeziehen. Er teilt dem Auftraggeber mit, welche Subunternehmer er beauftragen möchte.
  2. Der Auftragnehmer garantiert höchste Sorgfalt bei der Auswahl und Kontrolle der eingesetzten Subunternehmer. Er ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei diesen Unternehmen verantwortlich.


8 Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung enthält sämtliche zwischen den Parteien bzgl. dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarungen und ersetzt alle früheren - insbesondere mündlichen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen.
  2. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig, wobei der Auftragnehmer auch die zuständigen Gerichte an einem anderen Ort anrufen kann.
  4. Änderungen und Ergänzungen sowie die Beendigung dieses Vertrags oder einzelner Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.
  5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollten Bestimmungen dieses Vertrags undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich Möglichen wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der entfallenen Bestimmung gewollt haben. Entsprechendes gilt, wenn sich Vertragslücken herausstellen sollten.